02.01.2017 18:33:55
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Der Tagesspiegel: Regierung muss juristische Prüfung des Böhmermann-Falls offen legen / Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet Auswärtiges Amt zu Auskünften
Trotzdem wurde die juristische Prüfung weiter geheim gehalten. Zu Unrecht, wie das OVG jetzt rechtskräftig feststellt: Die Regierung habe zwar behauptet, dass eine Offenlegung ihre Arbeit und das Verhältnis zur Türkei beeinträchtige, dies vor Gericht jedoch nicht überzeugend dargelegt. Es sei nicht ersichtlich, dass "durch das Auskunftsbegehren in den innersten Bereich der Willensbildung der Bundesregierung eingedrungen würde".
Böhmermann hatte die Klage unterstützt und ein eigenes Interesse an den Informationen angemeldet. Zudem hatte er in einer Erklärung begrenzt auf den Fall auf seinen Schutz durch die Unschuldsvermutung verzichtet, um Auskünfte zu ermöglichen. In einer ersten Entscheidung in der Sache im August 2016 hatte das Verwaltungsgericht eine "Tagesspiegel"-Klage noch mit diesem Argument zurückgewiesen (Az.: VG 27 L 324.16), ihr in einem erneuten Verfahren dann aber kürzlich stattgegeben (Az.: VG 27 L 475.16.)
http://www.tagesspiegel.de/politik/aerger-mit-erdogan-regierung-mu ss-juristische-einschaetzung-zu-boehmermanns-satire-offen-legen/19199 984.html
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