Steuerreform im Fokus |
23.02.2015 17:49:00
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Das sind die vorliegenden SPÖ-Vorschläge für Vermögenssteuern
Die SPÖ-Forderung nach einer Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bleibt freilich aufrecht - und auch hier spricht man innerhalb der SPÖ von einer "Millionärsabgabe", da nur große Erbschaften bzw. Schenkungen betroffen sein sollen. Bringen soll das ein Einnahmevolumen von ca. 500 Millionen Euro. Den Freibetrag will die SPÖ bei eine Million Euro pro Person ansetzen, gerechnet über die letzten 30 Jahre. Ausnahmen soll es für Betriebsübergaben geben.
Steuerbefreit sollen u.a. der Hausrat sein, bewegliche Gegenstände im Gesamtwert unter 10.000 Euro oder "übliche Gelegenheitsgeschenke". Den Sozialdemokraten schwebt ein gestaffelter Steuertarif vor: Erbschaftsteile bis einer Mio. Euro sind demnach steuerfrei, zwischen einer und fünf Mio. Euro sollen 25 Prozent fällig werden, 30 Prozent für Teile zwischen fünf und zehn Mio. Euro. Alles darüber hinaus soll mit 35 Prozent besteuert werden. Für Privatstiftungen wünscht sich die SPÖ ein "Erbschaftssteueräquivalent". Alle 30 Jahre würde für die Stiftungen eine Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag von 1 Mio. Euro und einem Steuersatz von 30 Prozent erhoben. Die Stiftungseingangssteuer würde abgeschafft werden.
Eine Anhebung kann sich die SPÖ auch bei der Kapitalertragssteuer (KESt.) vorstellen, die derzeit bei 25 Prozent liegt. Im Gespräch sind laut Medien-Berichten Sätze von 30 oder 35 Prozent. Allerdings betonte SP-Klubchef Andreas Schieder am Montag, dass nur die KESt auf Dividenden, nicht aber jene auf (Sparbuch)Zinsen angehoben werden soll.
Ins Spiel brachte die SPÖ am Wochenende auch eine Erhöhung der Grundsteuer auf "Luxusimmobilien". Dabei geht es der SPÖ nicht um Hauptwohnsitze, sondern um Zweitwohnsitze mit hohem Wert. Auch will die Kanzlerpartei vermeiden, dass bei einer Erhöhung der Grundsteuer diese auf die Mieten durchschlägt - es soll also keine generelle Anhebung der Grundsteuer kommen.
Vermögenszuwachssteuern gibt es bereits jetzt: Zugewinne aus Immobilien-Geschäften sowie aus Aktien-Deals sind steuerpflichtig. Bis 2012 gab es für Immobilien eine Spekulationsfrist von zehn Jahren, innerhalb derer die Steuer fällig wurde, danach waren Erträge steuerfrei. Seit 2012 wird der Gewinn aus Immobiliengeschäften generell mit einem Steuersatz von 25 Prozent belegt.
Auch bei Verkäufen von Wertpapieren und Derivaten wird der Zugewinn versteuert, und zwar ebenfalls mit 25 Prozent. Diese Regel ist seit 2011 in Kraft. Davor unterlagen Gewinne aus Veräußerung von Wertpapieren innerhalb eines Jahres der progressiven Regelbesteuerung im Einkommensteuergesetz, was eine Besteuerung von bis zu 50 Prozent ausmachte. Wurden Wertsteigerungen nach einer einjährigen Behaltedauer erzielt, waren sie steuerfrei.
hac/has
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