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18.06.2017 15:22:40

Chef der Länder-Justizminister sieht Gesetz gegen Hass skeptisch

MAINZ (dpa-AFX) - Der Vorsitzende der Länder-Justizministerkonferenz, Herbert Mertin (FDP), hat Bedenken gegen das Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung von Hass im Internet. "Ich sehe (...) das Problem, dass innerhalb von 24 Stunden entschieden werden muss, ob es sich um offensichtlich rechtswidrige Inhalte handelt", sagte der rheinland-pfälzische Ressortchef im dpa-Interview. "Ein offensichtlicher Fall wäre etwa, wenn jemand gefilmt hat, wie er jemand anderen getötet hat. Andere Fälle sind aber weit schwieriger zu beurteilen, wie kürzlich etwa der Fall Böhmermann gezeigt hat."

Das Gedicht "Schmähkritik" des TV-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hatte eine Staatsaffäre ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte Ermittlungen gegen Böhmermann ein, das Hamburger Landgericht verbot dem Satiriker, ehrverletzende Verse zu wiederholen.

Mit dem Gesetz gegen Hass im Netz ist geplant, dass soziale Netzwerke offenkundig strafbare Inhalte binnen 24 Stunden löschen sollen, kompliziertere Fälle in sieben Tagen. Maas will die Verbindlichkeit der Sieben-Tages-Frist nach Angaben seines Ressorts noch prüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro - nicht im Einzelfall, sondern bei systematischem Versagen der sozialen Netzwerke. Gegen den Entwurf gibt es Widerstand unter anderem von Facebook, von Journalisten- und Wirtschaftsverbänden.

Das Bundesamt für Justiz soll die Behörde sein, die Rechtsverstöße verfolgt. Mertin warnte: "Wir müssen auch verhindern, dass das Bundesamt für Justiz zur obersten Zensurbehörde wird." Der Minister machte deutlich, dass er ein Gesetz gegen Hass im Internet grundsätzlich befürwortet. "Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die auch die Anbieter der sozialen Netzwerke in die Pflicht nimmt", sagte Mertin. "Insbesondere wenn strafbare Inhalte aus dem Ausland oder über ausländische Server eingestellt werden, kommt man mit der Staatsanwaltschaft allein nicht weiter."

Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages schreiben in einem Gutachten, mit den vorgesehenen Regelungen werde in die Meinungsfreiheit eingegriffen. Nach Ansicht von Mertin geht es bei dem Gesetz nicht zentral um diese Frage: "Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland nicht grenzenlos. Das Gesetz hat ausschließlich strafbare Inhalte zum Gegenstand, die ohnehin nicht von der Meinungsfreiheit geschützt werden."/vr/DP/he

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