06.07.2014 14:50:47

Bundesverfassungsgericht überprüft Erbschaftsteuer

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Erbschaftsteuer steht von diesem Dienstag an auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter wollen klären, ob die Erben von Betriebsvermögen zu Unrecht große Vorteile genießen und Erben von Privatvermögen dadurch auf verfassungswidrige Weise benachteiligt werden.

Die Verfassungsrichter wollen in der Verhandlung unter anderem ausloten, wie das Steuerrecht in diesem Bereich neu gestaltet werden könnte. Ihre für den Herbst zu erwartende Entscheidung könnte daher Auswirkungen auf alle Erben in Deutschland haben.

Der Bundesfinanzhof hat dem Verfassungsgericht zentrale Vorschriften zur Prüfung vorgelegt. Die Finanzrichter halten das seit 2009 geltende Recht für verfassungswidrig. Sie stoßen sich vor allem an der ungleichen Besteuerung von Privat- und Betriebsvermögen. Die weitgehende oder volle steuerliche Verschonung beim Erben von Betriebsvermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften sei eine verfassungswidrige Überprivilegierung, argumentieren sie.

Das sehen Wirtschaftsvertreter anders. "Die Verschonung des Betriebsvermögens ist für die Spitzenklasse der deutschen Familienunternehmen existenziell, denn ansonsten würde ihnen die Zahlung der Erbschaftsteuer über Jahre die Kraft für jegliche Zukunftsinvestitionen rauben", sagte der Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, Brun-Hagen Hennerkes.

Auch Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) warnt vor Änderungen zulasten mittelständischer Unternehmen. "Das würde Arbeitsplätze kosten", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Focus".

Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) plädierte dagegen dafür, die Steuersätze generell zu senken und dafür Ausnahmen zu streichen. Um Unternehmensfortführungen nicht zu gefährden, könnte der Fiskus die Steuer für Erben von Unternehmen zinslos stunden, sagte Schneider dem "Focus".

Die Verfassungsrichter wollen sich länger der Frage widmen, was die Steuerregeln für die Wirtschaft bedeuten. Die Gründe des Gesetzgebers für die Ausnahmen wie das Erhalten von Arbeitsplätzen hatten die Finanzrichter als "nicht tragfähig" bezeichnet.

Anwälte geben den Finanzrichtern recht: "Mindestens die Hälfte des vererbten Vermögens ist derzeit steuerfrei gestellt. Dabei gilt oft: Je mehr ich erbe, desto mehr bin ich von der Erbschaftssteuer befreit", sagte Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, einem Zusammenschluss von Fachanwälten und Notaren. Zur Verhandlung werden viele Juristen-und Wirtschaftsverbände erwartet. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wird nicht teilnehmen./din/DP/enl

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