Bankgeheimnis |
25.04.2013 17:20:00
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Bankgeheimnis: Österreich nennt Bedingungen für Mandat an Kommission
Demnach geht es darum, dass bei einem automatischen Informationsaustausch auch Trusts und ähnliche Konstruktionen einbezogen werden, dass es eine wesentlich stärkere Transparenz gibt, die Verpflichtung für Drittstaaten, den EuGH als einzige juristische Instanz in Streitfällen in diesen Bereichen anzuerkennen sowie die Beibehaltung der bilateralen Vereinbarungen Österreichs mit der Schweiz und Liechtenstein. Letzter Punkt ist insofern wesentlich, als darin auch die Quellensteuer enthalten ist, die Österreich jährliche Einnahmen von rund 75 Millionen Euro bringt.
Betont wird von österreichischer Seite auch, dass das Bankgeheimnis für Inländer von einer neuen Regelung in keiner Weise berührt werde. Hier werde der gleiche Weg wie Luxemburg eingeschlagen, das zwar sein Bankgeheimnis für Ausländer aufgibt und zum automatischen Informationsaustausch übergeht, aber für Inländer gilt es weiterhin.
(Schluss) jep/ths/snu/rf/cs
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