29.05.2021 08:32:38

Alkoholverbot in Düsseldorfer Altstadt - aber Autoposer an der Kö

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - In der Düsseldorfer Altstadt ist am Freitagabend ein Alkohol- und Verweilverbot in Kraft getreten. Die Stadt hatte die Maßnahme nach heftigen Verstößen gegen die Corona-Auflagen an den Pfingsttagen beschlossen. Rund zwei Stunden nach Inkrafttreten des Verbots hieß es von der Polizei, es sei alles "friedlich" und es gebe keine großen Probleme. Ein etwas anderes Bild bot sich an der "Kö" (Königsallee), die auch unabhängig von der Pandemie immer wieder von der sogenannten Autoposer-Szene frequentiert wird.

Ein dpa-Reporter berichtete, dort seien die für Wochenenden aufgestellten nächtlichen Sperren weggeschoben worden, Dutzende Autos seien mit lauter Musik unterwegs, die Polizei schaue zu. Ein Sprecher der Polizei sagte dagegen, das Sperrkonzept an der Kö greife.

Das Verweilverbot in der von der Königsallee etwa einen Block entfernten Altstadt gilt freitags, samstags, sonntags und immer am Tag vor Feiertagen jeweils von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20.00 Uhr bis 1.00 Uhr.

Die Maßnahme wurde für zunächst zwei Wochen auf öffentlichen Straßen des Gebiets beschlossen, aber nicht für die Terrassen der Außengastronomie. Ausgenommen sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Lokalen und sonstigen offenen Einrichtungen.

Ein Eilantrag eines Bürgers vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Alkohol- und Verweilverbot blieb erfolglos. Die Allgemeinverfügung der Stadt sei eine "notwendige Maßnahme zur Verhinderung weiterer Ansteckungen mit dem Covid-19-Virus", teilte das Gericht am Freitag mit. Nach den Erfahrungen an Pfingsten liege auf der Hand, dass wegen des zu erwartenden Ansturms auf die Altstadt bei dem vorhergesagten milden Wetter weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssten. Das Gericht bezeichnete Verweilverbot und Alkoholkonsumverbot ausdrücklich als "erforderlich und angemessen".

Das Düsseldorfer Ordnungsamt hatte am Pfingstwochenende laut Stadt 313 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und über 1000 Verwarnungen ausgesprochen./tob/DP/zb

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